Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3528
OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04 (https://dejure.org/2005,3528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2005 - 17 U 94/04 (https://dejure.org/2005,3528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - 17 U 94/04 (https://dejure.org/2005,3528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Zusammenhang mit auf dem Nachbargrundstück durchgeführten Rohrvortriebsarbeiten; Schäden am Gemeinschafts- und Sondereigentum; Streit über die durch die Rohrarbeiten verursachten Schäden und bereits ...

  • Judicialis

    BGB § 209 Abs. 1 a.F.; ; BGB §§ ... 249 ff; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 278 Abs. 2 S. 2 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 432; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 852 a.F.; ; BGB § 1922; ; BGB § 2032; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 239; ; ZPO §§ 263 ff; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; AHB § 5 Nr. 7; ; WEG § 21 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 631
    Neue Angriffsmittel in der Berufung - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tiefbau: Nachbarschaden und merkantiler Minderwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbau und Nachbarschäden: Keine Entschädigung für Nutzungsausfall von Keller, Garten und Terrasse! (IBR 2006, 1414)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbau: Nachbarschaden und merkantiler Minderwert (IBR 2006, 1415)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn die Störung des Gebrauchs so nachhaltig war, dass sie objektiv dem Entzug der Nutzung nahekommt, der Betroffene also bei vernünftiger Betrachtung sich eine Ersatzwohnung hätte beschaffen dürfen (vgl. etwa BGH, NJW 1993, 1793, 1794).

    Es ist bei der Frage der Gebrauchsbeeinträchtigung darauf abzustellen, ob der Eigentümer die Wohnung - sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen - weiter benutzen kann (BGH, NJW 1980, 775; OLG Köln, NJW-RR 1992, 526, 527), wobei nichts anderes gilt, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen sind (BGH, NJW 1993, 1793, 1794).

    Ausdrücklich hat der BGH einen Nutzungsausfallanspruch für den Fall der fehlenden Nutzbarkeit einer Terrasse oder eines Gartens abgelehnt, weil es sich hierbei nicht um Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung handelt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist (vgl. BGH, NJW 1993, 1793, 1794).

  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
    Eine spätere Verringerung des Minderwerts entlastet den Schädiger nicht (vgl. Münchener Kommentar-Oetker, BGB, 4. Aufl., 2003, § 249, Rn 56; BGH, NJW 1967, 552, 553, NJW 1958, 1085, 1086).

    Er wirkt sich schließlich auch da aus, wo ein ernstlich beabsichtigter Verkauf daran scheitert, weil wegen des merkantilen Minderwerts ein zu geringer Preis gezahlt werden soll (vgl. BGH, NJW 1958, 1085).

  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
    In einem solchen Fall ist eine eventuelle Empfangszuständigkeit der Gemeinschaft nicht berührt und bedarf auch keiner Ermächtigung (vgl. BGH, NJW 1993, 727, 729).
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65

    Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
    Eine spätere Verringerung des Minderwerts entlastet den Schädiger nicht (vgl. Münchener Kommentar-Oetker, BGB, 4. Aufl., 2003, § 249, Rn 56; BGH, NJW 1967, 552, 553, NJW 1958, 1085, 1086).
  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
    Es ist bei der Frage der Gebrauchsbeeinträchtigung darauf abzustellen, ob der Eigentümer die Wohnung - sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen - weiter benutzen kann (BGH, NJW 1980, 775; OLG Köln, NJW-RR 1992, 526, 527), wobei nichts anderes gilt, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen sind (BGH, NJW 1993, 1793, 1794).
  • OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91

    Kein Vermögensschaden bei vorübergehender Gebrauchsbeeinträchtigung eines Hauses

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
    Es ist bei der Frage der Gebrauchsbeeinträchtigung darauf abzustellen, ob der Eigentümer die Wohnung - sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen - weiter benutzen kann (BGH, NJW 1980, 775; OLG Köln, NJW-RR 1992, 526, 527), wobei nichts anderes gilt, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen sind (BGH, NJW 1993, 1793, 1794).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
    Grundsätzlich kann es einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn der Eigentümer einer von ihm selbst genutzten Sache und auch eines selbst bewohnten Hauses infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum die Sache vorübergehend nicht benutzen kann, ohne dass ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen oder Einnahmen entgehen (vgl. BGH, GSZ, NJW 1987, 50 ff).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich entweder aus den Vereinbarungen der Parteien oder aus den Umständen genügende Anhaltspunkte für einen auf Drittschutz gerichteten Parteiwillen ergäben, wofür es darauf ankommt, dass der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck und unter Einbeziehung von Treu und Glauben eine Einbeziehung des Dritten in seinen Schutzbereich erfordert und der Drittschutz für die Vertragsparteien erkennbar auch erwartet werden kann (vgl. BGH, NJW 1998, 1948).
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 136/76

    Ansprüche des Inhabers eines Gewerbebetriebes wegen Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
    Die allgemeine Verpflichtung, den Anwohnern deliktisch zum Schadensersatz verpflichtet zu sein, genügt zur Begründung des besonderen Interesses nicht, sondern stellt nur ein allgemeines Interesse dar (vgl. speziell für Kabel- und Rohrverlegungsarbeiten: BGH, VersR 1962, 86 ff; NJW 1977, 2208 ff; OLG Köln, VersR 1984, 340).
  • BGH, 08.12.1977 - VII ZR 60/76

    Merkantiler Minderwert

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
    Dieser liegt in der Minderung des Verkaufswerts einer Sache, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb besteht (vgl. BGH, BauR 1979, 158).
  • BGH, 02.04.1981 - III ZR 186/79

    Schadensersatzanspruch wegen eines technischen Minderwertes eines Grundstücks -

  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

  • OLG Köln, 17.09.1982 - 19 U 226/80
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08

    Privatrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen der aufgrund von

    Das wäre aber nur dann der Fall, wenn der Wert des Gebäudes insgesamt durch die Maßnahme höher wäre als zuvor, etwa weil seine Lebensdauer aufgrund der nun gründlicheren durchgeführten Sanierung erhöht worden wäre (vgl. OLG Hamm, BauR 2006, 113).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2012 - 22 S 100/12

    Schadensersatzanspruch bei Mangelhaftigkeit des Werkes

    Bei der Beeinträchtigung eines Wohnungseigentümers ist bei der Frage der Gebrauchsbeeinträchtigung darauf abzustellen, ob der Eigentümer die Wohnung - sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen - weiter benutzen kann, wobei nichts anderes gilt, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen sind (Vgl. OLG Hamm, Urt. v. 04.07.2005, Az. 17 U 94/04, zitiert nach juris Rn. 332; OLG Köln, Urt. v. 17.12.2002, Az. 3 U 66/02, zitiert nach juris Rn. 14 m.w.N.).
  • AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07

    Nutzungsentschädigung bei Nichtnutzbarkeit von Garten und Terrasse einer

    Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff. [BGH 05.03.1993 - V ZR 87/91] ; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris).
  • AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07

    Entschädigung bei Nutzungsausfall von Terrasse und Garten?

    Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff.; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht